"Du bist schließlich nicht gezwungen, dieses Zeug zu trinken!"
Beschreibung | Der Europäische Gerichtshof entscheidet, dass das deutsche Reinheitsgebot nicht dazu gebraucht werden darf, ausländische Brauer vom deutschen Markt fernzuhalten. |
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Schlagworte | |
Inventarnummer | 87-O-4 |
Objektkategorie | |
Objektbezeichnung | |
Künstler | Fritz Wolf |
Dargestelle Personen | |
Bildbeschriftung | "Du bist schließlich nicht gezwungen, dieses Zeug zu trinken!" |
Texte auf dem Bild | auf Faß: Birra; auf Faß: Beer; auf Faß: Bière; auf Mappe: E.G. |
Bezeichnungen | Signiert; datiert: 87 |
Material | Papier |
Standort | Niedersächsisches Landesarchiv |
Eigentümer | Stadt Osnabrück/Fritz-Wolf-Stiftung |
Voreigentümer/Provenienz | Fritz Wolf |
Bemerkung | Am 12. 3. 1987 erklärt der Europäische Gerichtshof das deutsche Brau-Reinheitsgebot im Rahmen der EG für unzulässig. (Quelle: Wolfgang Benz, Deutschland seit 1945, München 1990, S. 148) |
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